KI-Training mit Nutzerdaten: Was Meta darf – und wo Datenschutzgrenzen liegen
Das OLG Köln erlaubt Meta, öffentlich zugängliche Daten volljähriger Nutzer:innen auf Facebook und Instagram ohne ausdrückliche Einwilligung für das Training von KI-Modellen zu verwenden. Grundlage ist ein berechtigtes Interesse gemäß DSGVO. Die Entscheidung wirft datenschutzrechtliche Fragen auf – etwa zum Umgang mit sensiblen Daten Dritter, zur Löschungspflicht oder zum Recht auf Vergessenwerden.